Mietvertrag, Preise
Sie suchen Räumlichkeiten für Ihren Kindergeburtstag, die Kommunionfeier, Weihnachtsfeier, Jubiläum oder wollen einfach einen schönen Tag in etwas größerer Runde mit Ihrer Familie (Familienfeier) oder Freunden begehen.
Das Barbaraheim ist für solche Anlässe bestens geeignet. Wir habe entsprechende Räumlichkeiten, Toiletten und Garderoben sowie eine komplett eingerichtete Küche. Bei gutem Wetter kann auch der Rasen hinter dem Heim vorzüglich in die Feier mit einbezogen werden.
Sie planen eine Veranstaltung in überschaubarem Rahmen, soll heißen: für die Stadthalle zu klein und für die eigene Garage zu groß. Auch dafür eignet sich gegebenenfalls unser Barbaraheim. Zu denken wäre hier an „Indoor“ Flohmärkte, kleinere Tauschbörsen, Basare, Kulturveranstaltungen oder Seminare, etc. Im Zweifelsfalle nehmen Sie Kontakt auf mit Herrn Sprenger auf und lassen sich beraten.
Aus organisatorischen Gründen kann aber leider keine Vermietung für Verlobung-und/ oder Hochzeitsfeiern stattfinden.
Hierfür bitten um um Ihr Verständnis.
Aus dem folgenden Link entnehmen Sie bitte die Lage und Größe der Räumlichkeiten. Die beigefügten Bilder geben Ihnen einen kurzen, visuellen Eindruck. Für eine persönliche Besichtigung stehen wir Ihnen selbstverständlich nach einer Terminvereinbarung zur Verfügung.
Sollten wir Ihr Interesse an der Nutzung unseres Barbaraheimes für Ihre Veranstaltung geweckt haben, so finden Sie nachstehend den entsprechenden Mietvertrag und die entsprechenden Regeln zur Verhütung übertragbarer Krankheiten des Landes NRW gemäß §1 Abs. 2,14 Abs. 1 CoronaSchVO NRW sowie Informationen zum Datenschutz und Ihre Einwilligung zur Datenverarbeitung.
Zum Öffnen der Dokumente einfach mit der rechten Maustaste anklicken und ausdrucken.
Mietvertrag für das Barbaraheim
Corona-Regeln für das Barnaraheim
Informationen zum Datenschutz und Einwilligung zur Datenverarbeitung
Damit bei individueller Nutzung ein gemeinsames Verständnis von Recht und Ordnung besteht, haben wir eine Hausordnung erstellt, welche, im Falle einer Vermietung, zusammen mit den Regeln zur Verhütung übertragbarer Krankheiten des Landes NRW gemäß §1 Abs. 2,14 Abs. 1 CoronaSchVO NRW, auch Teil des Mietvertrages ist.
Bei widersprüchlichen Aussagen zwischen Hausordnung und CoronaSchVO NRW gelten die Bestimmungen der CoronaSchVO NRW.
Bitte informieren Sie sich durch anklicken des nachstehenden Links entsprechend im Vorhinein.
Für die Vermietung sowie zu sämtlichen Fragen zu den vorstehenden Punkte bitten wir Kontakt aufzunehmen mit
Herrn Andre Sprenger
Sie erreichen ihn unter der Telefonnummer 0176 84103140
oder mit diesem Link direkt durch eine Email